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Info

Jährliche Mitgliedsbeiträge:
(Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Relevant ist das Alter am 01.01. des Beitragsjahres)
Ab Eintrittsdatum 01.09. kostet die Mitgliedschaft bis Jahresende jeweils den halben Beitrag.

A-Mitglied:
€ 76,-
Alle Personen ab 25 Jahren, die nicht unter die Kategorien B oder C fallen

B-Partner:
€ 38,-

Ehe-, Lebenspartner (mit gleicher Anschrift) von Mitgliedern ab 18 Jahren der DAV Sektion Stuttgart (nur einer der beiden Partner kann dieser ermäßigten Kategorie angehören)

B-Senioren:
€ 38,-
Senioren ab 70 Jahren (auf Antrag) 
 
C-Gastmitglied:
€ 38,-
Gastmitgliedschaft ist nur zusätzlich zur Hauptmitgliedschaft in einer anderen Sektion des DAV, OEAV oder AVS möglich (Nachweis erforderlich).

D-Junioren:
€ 38,-
Junioren (Alter von 18 bis einschl. 24 Jahre)

J-Kinder u. Jugend:
€ 19,-
Kinder und Jugend bis einschl. 17 Jahre; oder: siehe nächste Zeile

F-Kinder u. Jugend in Familie: beitragsfrei
Kinder und Jugend bis 17 Jahre, beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil

 

Die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein besteht bis zur fristgemäßen Kündigung durch das Mitglied. Eine Kündigung für das Folgejahr muss bis 30.09. erfolgen.

 

DAV-Mitglied werden

Daten des Antragstellers

(mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden)

 

Hiermit wird die Mitgliedschaft in der DAV Sektion Stuttgart beantragt ab dem nächsten Kalenderjahr für:

 

Ich beantrage für mich die Mitgliedschaft in folgender Beitragskategorie:

 

Meine Bankverbindung

 

Zusatzangaben

 

Mein(e) Partner(in) ist bereits Mitglied in der DAV Sektion Stuttgart.

Mein(e) Kind(er) / meine Eltern sind  bereits Mitglied in der DAV Sektion Stuttgart.

Ich trete über/ bin zusätzlich Mitglied aus/in der DAV Sektion:

 

Die Mitgliedschaft wird zusätzlich beantragt für nachfolgende Familienmitglieder mit gleicher Anschrift:

 

Partner(in) (B-Mitglied)

 

Alleinerziehend, ohne Partner(in)

 

Kinder unter 18 (F-Mitglied)

 

Anmerkungen

 

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzung des Deutschen Alpenvereins Sektion Stuttgart e.V. an, weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge für o.g. Person(en) von der angegebenen Bankverbindung. Die Beitragssätze habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen.
Es steht Ihnen als Online-Antragsteller innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu - vorausgesetzt es wurde noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die Geschäftsstelle zurückzusenden.

 

Bitte rechnen Sie 8 plus 9.