Infos

+++ Aktuelle Info +++
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Corona / Risikogebieten usw. auf der Seite des DAV-Bundesverbandes

Geltungsbereich
und Umfang

Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2007) und Expeditionen.

Weitere Infos, Schadenanzeige:
Infos und Downloads zum Versicherungsschutz, sowie ein Formular zur Schadenanzeige finden Sie hier auf den Seiten des DAV-Bundesverbandes.

 

Haftpflichtnachweise Wintersport Italien / Südtirol:
Infos und Downloads finden Sie hier auf den Seiten des DAV-Bundesverbandes.

Versicherungsschutz

Unsere Mitglieder sind bei allen Varianten des Bergsports (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) umfangreich und weltweit versichert.

 

Der so genannte Alpine Sicherheits Service (ASS), eine spezielle Versicherungsleistung des DAV Bundesverbandes für alle DAV-Mitglieder, bildet das beruhigende Moment im Hintergrund Ihrer Bergunternehmungen. Dies ist um so wichtiger, als im unwegsamen Berggelände auch vergleichsweise banale Vorfälle wie z.B. ein verstauchter Fuß zu ernsten Problemen führen können.

 

Die wichtigsten Leistungen:

Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.


Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.


24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49(0)89-30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport


Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mit bis zu € 2.000.000,-- oder aus Sachschäden mit bis zu € 150.000,--, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach § 2 Nr. 1 bis 3 VB ASS 2007 ergeben.

 

 

Speziell für Hunde

Als optionale Zusatzversicherung hat der Deutsche Alpenverein für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung entwickelt. Details dazu gibt es direkt beim DAV Bundesverband.