
Infos
Geltungsbereich
und Umfang
Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2017) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2017) und Expeditionen.
Weitere Infos, Schadenanzeige:
Infos und Downloads zum Versicherungsschutz, sowie ein Formular zur Schadenanzeige gibt es auf den Seiten des DAV-Bundesverbandes.
Haftpflichtnachweise Wintersport Italien / Südtirol:
Infos und Downloads finden Sie hier auf den Seiten des DAV-Bundesverbandes.
Versicherungsschutz
Unsere Mitglieder sind bei allen Varianten des Bergsports (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) umfangreich und weltweit versichert.
+++ Aktueller Hinweis +++ Zum Jahr 2025 hat der DAV seinen Versicherungsdienstleister gewechselt. Dies bringt Verbesserungen beim Alpinen Sicherheits Service (ASS) und teils Veränderungen bei optional buchbaren Zusatzversicherungen.
Aktuelle Infos auf den Seiten des DAV Bundesverbands.
Der Alpine Sicherheits Service (ASS), eine spezielle Versicherungsleistung des DAV Bundesverbandes für alle DAV-Mitglieder, bildet das beruhigende Moment im Hintergrund Ihrer Bergunternehmungen. Dies ist um so wichtiger, als im unwegsamen Berggelände auch vergleichsweise banale Vorfälle wie z.B. ein verstauchter Fuß zu ernsten Problemen führen können.
Die wichtigsten Leistungen:
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 50.000,-- je Person und Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 50.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49(0)89-30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport - die Nummer ist auf dem Mitgliedsausweis abgedruckt.
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- oder Sachschäden bis zu € 6.000.000,--, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB DAV ASS 2017 ergeben.
Speziell für Hunde
Als optionale Zusatzversicherung hat der Deutsche Alpenverein für seine Mitglieder eine Hundebergungsversicherung entwickelt. Details dazu gibt es direkt beim DAV Bundesverband.