| Mitglied werden, Procedere
Auf welchem Weg komme ich zur Mitgliedschaft?
a) Online über diese Webseite
Füllen Sie für sich und ggf. Ihre Familienmitglieder unser Onlineformular aus, senden Sie es ab und bestätigen Sie kurz die automatisch an Sie versandte Kontrollmail. Ihr Mitgliedsausweis wird am nächsten Werktag erstellt und per Post zugeschickt.
b) Per Post oder Fax
Sie können sich einen Aufnahmeantrag ausdrucken und von Hand ausfüllen und diesen per Post oder Fax an unsere Geschäftsstelle senden. Der manuelle Antrag wird dann schnellstmöglich i.d.R. innerhalb weniger Tage bearbeitet und anschließend der Mitgliedsausweis per Post zugestellt.
c) Persönlich in der Geschäftstelle
Gerne können Sie zu unseren Öffnungszeiten auch persönlich in unserer Geschäftsstelle die Mitgliedschaft beantragen. Sie erhalten Ihren Mitgliedsausweis dann sofort mitnehmen.
[nach oben]
Muss ich am Ort Mitglied werden, wo ich wohne?
Nein, die Sektionswahl ist frei. Freilich haben Mitglieder aus Stuttgart und Umgebung in unserer Sektion gewisse Vorteile, da sie kurze Wege zu unseren Einrichtungen wie Bibliothek, Ausrüstungsverleih, Kletteranlagen etc. haben. Dank unserer zentralen Lage und hervorragenden S-Bahn-Anbindung gilt dieser Vorteil durchaus für die gesamte Region. Für die Basis-Leistungen des DAV wie Versicherung, vergünstigte Hüttenübernachtung ist der Wohnort aber ohne Belang. Die Sektion Stuttgart hat Mitglieder in der ganzen Welt. Übrigens erfolgt auch der Zeitschriftenversand rund um den Globus.
[nach oben]
Ich möchte aus einer anderen Sektion in die Sektion Stuttgart wechseln. Was muss ich tun?
a) Sektionswechsel zum Jahreswechsel: Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Daraufhin erhalten Sie eine Kündigungsbestätigung. Dann stellen Sie für das folgende Jahr einen Mitgliedsantrag in der Sektion Stuttgart und reichen ihre Kündigungsbestätigung mit ein (Das Einreichen der Kündigungsbestätigung ist zwar nicht zwingend beim Sektionswechsel, jedoch kann nur bei Vorliegen der Kündigungsbestätigung das ursprüngliche Eintrittsjahr in den Deutschen Alpenverein von uns übernommen werden. Dies hat ggf. Auswirkung auf zukünftige Mitgliederjubiläen.).
b) Sektionswechsel während des Jahres: Sie kündigen in Ihrer bisherigen Sektion zum Jahresende. Kündigungsschluss ist der 30.09. Sie senden den aktuellen Ausweis Ihrer Sektion und einem Mitgliedsantrag der Sektion Stuttgart an uns. Sie erhalten umgehend einen Ausweis unserer Sektion für das gleiche Jahr, ohne nochmals Beitrag zu bezahlen. Natürlich können Sie auch gerne persönlich vorbei kommen und Ihren neuen Ausweis gleich mitnehmen. Da das Einreichen des Ausweises zwingend ist, um den Beitrag des aktuellen Jahres zu erlassen, kann diese Prozedur nicht online getätigt werden.
Achtung: Bitte denken Sie in jedem Fall selbst daran, in Ihrer bisherigen Sektion zu kündigen. Diesen Schritt müssen Sie selbst tätigen. Andernfalls werden Sie zusätzlich auch dort weiterhin Beiträge zahlen müssen.
[nach oben]
Mitgliedsbeitrag/ Bezahlung / Spenden
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
Alle Mitgliedsbeiträge finden Sie im entsprechenden Menü oder durch Klick hier.
[nach oben]
Gibt es eine Aufnahmegebühr?
Nein, die DAV Sektion Stuttgart erhebt keine Aufnahmegebühren.
[nach oben]
Wie wird der Beitrag bezahlt?
Der Mitgliedsbeitrag wird bei fast allen Mitgliedern per Lastschrift jeweils am Jahresbeginn vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Dies ist sowohl für die Mitglieder der bequemste Weg als auch für die Vereinsverwaltung eine enorme Erleichterung.
Alternativ ist es möglich, den Mitgliedsbeitrag zu überweisen / bar zu bezahlen. Beachten Sie aber, dass die Beiträge zum Jahresbeginn automatisch fällig werden und kein Rechnungsversand erfolgt und Sie somit selbst an die pünktliche Überweisung / Bezahlung denken müssen. Auch ist ihre alpine Versicherung nur bei bezahltem Beitrag in Kraft. Achtung: Beim Online-Antrag ist nur die Zahlungsweise per Lastschrift möglich.
[nach oben]
Können unverheiratete Paare die A- und B-Mitgliedschaft beantragen?
Sofern Sie im selben Haushalt leben, können auch unverheiratete Paare eine A- und B-Mitgliedschaft beantragen.
[nach oben]
Was ist die Familienmitgliedschaft und wie beantrage ich diese?
Eine Familienmitgliedschaft besteht aus der Partnermitgliedschaft, A- und B-Mitglied. Alle im Haushalt lebenden Kinder bis einschließlich 17 Jahre erhalten dann eine kostenfreie (F-) Mitgliedschaft. Wichtig ist, dass uns von jedem Familienmitglied Vor-, Nachname und Geburtsdatum vorliegen, da alle Mitglieder individuell angelegt werden. Der Online-Antrag ist angelegt, Familienmitglieder entsprechend zu ergänzen. Bei manuell auszufüllenden Anträgen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
[nach oben]
Familienmitgliedschaft für Alleinerziehende?
Alleinerziehende können auf Antrag analog zur Familienmitgliedschaft ihre Kinder bis 17 Jahre vom Mitgliedsbeitrag befreien lassen.
[nach oben]
Gibt es sonstige Ermäßigungen?
Ermäßigungen (B-Mitgliedschaft) erhalten auf Antrag (Antragstellung fürs Folgejahr bis 15.10.):
- Rentner ab 70 Jahren
- Aktive Bergwachtmitglieder über 25 Jahren.
[nach oben]
Kann ich für meinen DAV-Beitrag als Spende steuerlich geltend machen?
Nein, der Mitgliedsbeitrag im Deutschen Alpenverein ist steuerlich nicht absetzbar, deshalb dürfen wir hierfür keine Spendenbescheinigung ausstellen. Für den Beitrag erhalten die Mitglieder umfangreiche Leistungen wie Versicherungsschutz, vergünstigte Hüttenübernachtung, Zeitschriften und sonstige Vergünstigungen.
Steuerlich absetzbar sind nur Spenden und Förderbeiträge ohne solche Gegenleistungen.
[nach oben]
Spenden
Sofern Sie der DAV Sektion Stuttgart neben Ihrem Mitgliedsbeitrag noch einen zusätzlichen Betrag spenden möchten, ist dies ohne weiteres möglich. Überweisen Sie den Betrag einfach mit dem Überweisungstext „Spende“ auf unser Konto. Hierfür erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung und können diese Spende problemlos steuerlich geltend machen.
Herzlichen Dank!
[nach oben]
Gültigkeit / Mitgliedsstatus / Datenänderung
Für welchen Zeitraum gilt die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft besteht bis zur fristgemäßen Kündigung durch das Mitglied. Die Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr erhoben. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis zum 30. September schriftlich gekündigt wird. Der Mitgliedsausweis ist mit einem Überlappungszeitraum von insgesamt 3 Monaten, vom 1.Dezember des Vorjahres bis 28. Februar des Folgejahres gültig.
[nach oben]
Wann wird die Mitgliedschaft gültig?
Ihre Mitgliedschaft und die Versicherungsleistungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, mit dem Sie in unserer Mitgliederdatenbank angelegt und die laufenden Mitgliedsbeiträge bezahlt sind.
[nach oben]
Was passiert, wenn ich die Altersgrenze überschreite oder wenn die Voraussetzung für eine Kategorieänderung vorliegt?
Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft. Anträge zur Änderung der Kategorie (z.B. B-Mitgliedschaft, Seniorenbeitrag) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15.10. bei der Sektion eingehen.
[nach oben]
Meine Adresse / mein Konto hat sich geändert. Was muss ich tun?
Senden Sie uns die Änderung bitte rechtzeitig, am besten über unser Online-Formular für Datenänderungen oder auch schriftlich, per Fax oder e-mail. Senden Sie Ihre Änderungen nicht an den DAV-Hauptverein, sondern an uns, den hier werden Ihre Mitgliederdaten gepflegt. Wir geben die Änderungen dann an den Hauptverein in München weiter. Bitte teilen Sie uns Änderungen in jedem Fall mit - ein Nachsendeantrag bei der Post ist nicht ausreichend, da er nur von vorübergehender Dauer ist und außerdem Zeitschriften nicht beinhaltet sind.
[nach oben]
Namensänderung: Durch Heirat hat sich mein Nachname geändert. Was muss ich tun?
Die Namensänderung bitte am besten über unser Online-Formular für Datenänderungen oder auch schriftlich, per Fax oder e-mail an uns senden. Der neue Name erscheint dann automatisch auf dem Ausweis für das nächste Kalenderjahr. Für Ihre Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist es nicht notwendig, den Ausweis ändern zu lassen.
Möchten Sie trotzdem sofort einen Ausweis mit neuem Namen, senden Sie uns bitte Ihren aktuellen Ausweis zurück. Wir müssen diesen einziehen, bevor wir einen neuen ausstellen. Die Ausstellung ist kostenlos.
[nach oben]
Ich habe meinen Mitgliedsausweis verloren, was muss ich tun?
Bei Verlust des Ausweises benötigen wir eine schriftliche Verlustmeldung, auch per Fax oder E-mail. Den neuen Ausweis erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach Eingang der Verlustmeldung. Die Ausstellung ist kostenlos.
[nach oben]
Kündigung / Beendigung der Mitglieschaft
Ich möchte die Mitgliedschaft kündigen. Was muss ich tun?
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss satzungsgemäß bis zum 30.09. des laufenden Jahres schriftlich erfolgen und wird dann zum 31.12. wirksam. Später eingehende Kündigungen wirken erst zum 31.12. des Folgejahres. Nach Erhalt der Kündigung wird Ihnen umgehend eine Kündigungsbestätigung zugesandt. Bitte beachten Sie, die Partner bzw. die Familienmitglieder einzeln aufzuführen, für die gekündigt werden soll.
[nach oben]
Kann ich auch für das laufende Jahr kündigen?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht möglich.
[nach oben]
Kann ich meine Mitgliedschaft ruhen lassen, z.B. wegen Auslandsaufenthalt oder Arbeitslosigkeit?
Nein, es gibt keine Möglichkeit die Mitgliedschaft ruhen zu lassen. Bei einem Auslandsaufenthalt bedenken Sie, dass ihre DAV-Versicherung weltweit gilt und dass wir Ihre Zeitschriften bei Vorliegen einer korrekten Adresse weltweit versenden.
[nach oben]
Ich möchte von der Sektion Stuttgart in eine andere Sektion wechseln. Was muss ich tun?
a) Zum Jahreswechsel: Sie kündigen in der Sektion Stuttgart (Kündigungsschluss 30.09.) und erhalten eine Kündigungsbestätigung. Sie stellen einen Mitgliedsantrag für das folgende Jahr in Ihrer neuen Sektion und reichen Ihre von uns erhaltene Kündigungsbestätigung dort mit ein.
b) Während des laufenden Jahres: Sie kündigen in der Sektion Stuttgart (Kündigungsschluss 30.09.) und erhalten eine Kündigungsbestätigung. Sofern die neue Sektion Ihnen den aktuellen Jahresbeitrag erlässt (freiwillige Leistung der Sektion), geben Sie dort zusätzlich zum Mitgliedsantrag und dort auch Ihren aktuellen Ausweis der Sektion Stuttgart ab.
[nach oben]
|